Willkommen in unserem umfassenden Glossar rund um Pflegeimmobilien und deren Bedeutung als Kapitalanlage. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt – ideal für Investoren, die in diese wachstumsstarke Anlageform einsteigen möchten.

A

Abschreibung (AfA):
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) beschreibt die steuerliche Möglichkeit, den Wertverlust einer Immobilie über die Jahre abzuschreiben. Bei Pflegeimmobilien profitieren Investoren häufig von attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten.

Anlageklasse:
Pflegeimmobilien gehören zur Anlageklasse der Immobilien und bieten durch langfristige Mietverträge und staatliche Förderung eine sichere Investitionsmöglichkeit.

B

Betreiberimmobilie:
Pflegeimmobilien werden in der Regel von spezialisierten Betreibern geführt. Diese übernehmen die Vermietung und den Betrieb der Einrichtung, während Investoren regelmäßige Mieteinnahmen erhalten.

Betreibervertrag:
Der Betreibervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer der Pflegeimmobilie und dem Betreiber. Wichtige Bestandteile sind die Mietdauer, Instandhaltungspflichten und die Mietgarantie.

D

Demografischer Wandel:
Der demografische Wandel beschreibt die Alterung der Bevölkerung, wodurch die Nachfrage nach Pflegeplätzen kontinuierlich steigt. Pflegeimmobilien profitieren direkt von dieser Entwicklung.

Drittverwendungsfähigkeit:
Ein Begriff, der beschreibt, ob eine Immobilie auch für andere Nutzungszwecke geeignet ist. Pflegeimmobilien haben in der Regel eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit, da sie speziell für Pflegebedürftige konzipiert sind.

E

Erbpacht:
Ein rechtliches Modell, bei dem das Grundstück langfristig gepachtet wird, ohne dass der Käufer es erwirbt. Dies ist bei Pflegeimmobilien eher selten der Fall, kann jedoch vorkommen.

Eigenkapital:
Das Kapital, das ein Anleger aus eigenen Mitteln einbringt. Pflegeimmobilien erfordern oft ein gewisses Eigenkapital, um eine Finanzierung zu sichern.

F

Fremdfinanzierung:
Pflegeimmobilien können über Kredite finanziert werden. Die Fremdfinanzierung ermöglicht es, auch mit geringem Eigenkapital in eine solche Kapitalanlage zu investieren.

Facility Management:
Die Verwaltung und Instandhaltung der Pflegeimmobilie wird oft vom Betreiber oder einem spezialisierten Dienstleister übernommen, um eine hohe Qualität der Einrichtung sicherzustellen.

I

Inflationsschutz:
Immobilien, einschließlich Pflegeimmobilien, gelten als inflationssichere Anlage, da die Mietpreise in der Regel an die Inflation angepasst werden können.

Instandhaltungsrücklage:
Ein Teil der Mieteinnahmen wird oft für zukünftige Reparaturen und Renovierungen zurückgelegt. Bei Pflegeimmobilien übernimmt häufig der Betreiber diese Rücklage.

K

Kapitalanlage:
Pflegeimmobilien sind eine langfristige Kapitalanlage mit attraktiven Renditen, stabilen Mieteinnahmen und steuerlichen Vorteilen.

KfW-Förderung:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet häufig Förderprogramme für energieeffiziente Immobilien. Auch Pflegeimmobilien können davon profitieren.

M

Mietgarantie:
Pflegeimmobilien bieten oft eine Mietgarantie durch den Betreiber, unabhängig von der tatsächlichen Belegung der Immobilie. Dies macht sie zu einer sicheren Investition.

Mietrendite:
Die Mietrendite gibt an, wie viel Rendite eine Immobilie im Verhältnis zum Kaufpreis abwirft. Bei Pflegeimmobilien liegt sie meist im Bereich von 4–6 % pro Jahr.

P

Pflegeappartement:
Ein einzelnes Zimmer oder eine kleine Wohneinheit innerhalb einer Pflegeimmobilie, die als Kapitalanlage erworben werden kann.

Pflegeheim:
Eine Einrichtung, die pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr betreut. Pflegeimmobilien als Kapitalanlage beziehen sich häufig auf diese Art von Objekten.

R

Rendite:
Die Rendite bezeichnet den Gewinn, den eine Immobilie im Verhältnis zur Investition einbringt. Bei Pflegeimmobilien spielen steuerliche Vorteile und stabile Mietverträge eine wichtige Rolle.

Rechtssicherheit:
Die Investition in Pflegeimmobilien ist rechtlich gut abgesichert, da Betreiberverträge und Mietgarantien den Anleger schützen.

S

Seniorenimmobilie:
Ein Oberbegriff für Immobilien, die speziell für ältere Menschen konzipiert sind, wie betreutes Wohnen oder Pflegeheime.

Steuervorteile:
Investoren profitieren bei Pflegeimmobilien von steuerlichen Vorteilen, wie der Abschreibung und möglichen Förderungen.

T

Tilgung:
Der Anteil eines Kredits, der regelmäßig zurückgezahlt wird. Pflegeimmobilien werden oft über eine Kombination aus Tilgung und Zinszahlungen finanziert.

Teileigentum:
Die Möglichkeit, einzelne Einheiten wie Pflegeappartements innerhalb eines größeren Pflegeheims zu erwerben.

V

Verwaltervertrag:
Ein Vertrag, der die Verwaltung der Pflegeimmobilie regelt. Dies umfasst oft die Buchhaltung, Instandhaltung und Kommunikation mit dem Betreiber.

Vollvermietung:
Pflegeimmobilien bieten durch die Mietgarantie häufig eine faktische Vollvermietung, da der Betreiber auch für leerstehende Einheiten Miete zahlt.

Z

Zinsbindung:
Bei der Finanzierung von Pflegeimmobilien wird häufig eine langfristige Zinsbindung vereinbart, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Zukunftssicherheit:
Pflegeimmobilien gelten als zukunftssichere Investition, da der Bedarf an Pflegeplätzen aufgrund der Alterung der Bevölkerung stetig wächst.